Die Gefahren von Mobilfunkstrahlung auch weit unterhalb der Grenzwerte sind schon lange bekannt (https://www.diagnose-funk.org/forschung). Namhafte Untersuchungen wie die Ramazzini- oder die NTP-Studie weisen nach, dass Mobilfunkstrahlung etwa Krebs auslösen kann. In Italien stellen inzwischen Gerichte einen Zusammenhang zwischen Handynutzung und Gehirntumoren fest. Ein anderes Problem ist die Elektrosensibilität, von der mindestens zwei Prozent der Bevölkerung betroffen sind. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, da viele Menschen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Schlafprobleme noch nicht einmal in den Zusammenhang mit der Strahlung bringen.
Zum Schutz unserer Gesundheit verdient das Thema also Aufmerksamkeit. Schon die Möglichkeit einer Gefährdung sollte die Kommune zur Vorsorge veranlassen. Sie sollte sich zumindest für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung einsetzen, was ohne großen Aufwand machbar ist.
Deshalb wollen wir als Bürgerinitiative für ein Strahlungsarmes Mühltal wissen, wie sich unsere lokalen Parteien und Wählergemeinschaften dazu positionieren. Anlässlich der anstehenden Kommunalwahlen haben wir deshalb fünf Wahlprüfsteine erarbeitet und an die antretenden Volksvertreter verschickt.
Folgende Wählergemeinschaften/Parteien wurden angeschrieben: Beerwischer/CDU/Die Linke/Die Mühltaler/FDP/Grüne/SPD
Allgemein:
SPD: Generell ist die SPD-Fraktion an Fortschritten bei der Digitalsierung der Verwaltung interessiert und hat sich für schnelle Internernetanschlüsse per Glasfaser für alle Bürger eingesetzt.
Die Umstellung auf Glasfaser ist z.B. in Trautheim erfolgreich abgelaufen.
1. Schäden durch Mobilfunkstrahlung sind nicht versicherbar. Der Grundstückseigentümer, auf dem eine Mobilfunkanlage betrieben wird, steht in der Haftung und muss für etwaige Schäden aufkommen.
Ist Ihnen dieses Risiko bewusst und wie wollen Sie damit umgehen?
Antworten zur Frage 1:
FDP: Ja, Das Risiko ist uns bewusst.
SPD: Keine Angabe.
2. Mobilfunkunternehmen sind verpflichtet, Kommunen beim Bau genehmigungspflichtiger Anlagen zu informieren. Die Kommune hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen auf den Antrag zu reagieren, Widerspruch einzulegen und damit von ihrem Mitspracherecht bezüglich des Standortes Gebrauch zu machen. Dies gilt auch auch bei genehmigungsfreien Anlagen! Auf diese Art und Weise kann die Gemeinde Vermietungsverträge mit den Mobilfunkbetreibern losgelöst vom Bundesrecht abschließen.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Mobilfunkmasten werden in Zukunft für die Erhöhung der 5G-Frequenzen über 3,2 GHz viele weitere Sendestationen benötigt werden (vermutlich auch in Form von Kleinzellen). Die Mobilfunkbetreiber haben hinsichtlich der Einführung von 5G Verträge mit dem Bund geschlossen und nicht mit der Kommune. Kommunen sind daran nicht gebunden. Eine Kommune sollte, wenn ein Mobilfunkbetreiber mit einem Standortwunsch an sie herantritt, also zunächst von ihrem Mitgestaltungs- und Mitspracherechten gemäß der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSChV) § 7 Gebrauch machen und zunächst keinen Gestattungsvertrag unterzeichnen. Vor allem sollten keine sogenannten Mustergestattungsverträge unterzeichnet werden, da damit mit einer Unterschrift alle zukünftigen Funkmastbauvorhaben und Minizellinstallationen bis zu 10 Watt formal und generell abgesegnet würden. Damit würde sich die Kommune selbst entmündigen. Und es ist doch sicher im Sinne aller, wenn die Gemeinde ihre Rechte behält und selbst entscheiden kann?
Wären Sie bereit, sich bei einer Gemeindevertretersitzung dafür einzusetzen, kommunale Handlungsfähigkeit zu bewahren und darauf hinzuwirken, dass die Gemeinde Mühltal von ihrem Mitspracherecht Gebrauch macht und zunächst formal Widerspruch gegen etwaige geplante Vorhaben der Mobilfunkbetreiber einlegt?
Antworten zur Frage 2:
FDP: Nein, wir sehen keine Notwendigkeit, die Ausweitung des 5G-Netzes zu beschränken. Wir unterstützen die 5G-Ausweitung.
SPD: Keine Angabe.
3. In Aschaffenburg gibt es einen Stadtratsbeschluss, der wie folgt lautet: „Unter Vorsorgeaspekten werden städtische Liegenschaften mit umgebender sensibler Bebauung (z.B. Wohnungen oder Kindergärten) den Netzbetreibern nur angeboten, wenn sie aus Umwelt- und Vorsorgegesichtspunkten günstiger sind. Über die Vermietung einer städtischen Liegenschaft wird im Umwelt- und Verwaltungssenat auf der Grundlage von Prognoseberechnungen entschieden. Zusätzlich werden die Besitzer von Grundstücken in der Nähe von Schulen, Kindergärten und in Wohngebieten gebeten, keine Mobilfunkanlagen auf ihrem Eigentum ohne vorherige Absprache mit der Stadt Aschaffenburg zu installieren.“
Quelle: Diagnose Funk (Kompakt 4/25, S. 9 oder https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Umwelt--und-Verbraucherschutz/Mobilfunk/Netzplanung-in-Aschaffenburg/DE_index_3829.html)
Vor allem auch im Hinblick darauf, dass mindestens zwei Prozent der Bevölkerung als elektrosensibel gelten:
Inwieweit könnten Sie sich vorstellen, sich hier in Mühltal bzw. im Landkreis für einen derartigen Beschluss aus Vorsorgegründen einzusetzen?
Antworten zur Frage 3:
FDP: Wir werden solche Beschlüsse nicht unterstützen.
SPD: Mobilfunkmasten sollten in Absprache mit der Verwaltung der Gemeinde Mühltal und den Ortsbeiräten aufgestellt werden. In Waschenbach ist das zuletzt so geschehen. Anwohner sollten sich an die Gemeinde wenden, wenn Mobilfunkanbieter Antennen installieren wollen. Der Beschluss in Aschaffenburg ist eine gute Basis für das Vorgehen auch in Mühltal.
4. In unmittelbarer Nähe zu W-LAN-Routern treten sehr hohe Strahlenbelastungen von weit über 1000 µWatt/m2 auf. Doch schon ab Werten von nur einem Zehntel (!) davon können Schlafprobleme, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten auftreten. Dessen ungeachtet sind seit ein bis zwei Jahren in jedem Klassenzimmer sämtliche Schüler der W-LAN-Strahlung ungeschützt ausgesetzt.
Für eine kabelgebundene Lösung wäre eine nur eine vergleichsweise geringe Investition von weniger als 50 Euro pro Klassenzimmer nötig: ein LAN-Kabel mit einer Länge von 3 Metern, um den Router mit dem Smartboard zu verbinden. Darüber hinaus könnte auch ein weiteres Kabel mit dem Lehrertablett verbunden werden (die Kosten für einen Adapter von USB auf LAN sind oben schon eingepreist). Damit könnte man das WLAN komplett ausschalten.
Inwieweit würden Sie sich zum Schutz der Kinder beim Landkreis Darmstadt-Dieburg für eine kabelgebundene Lösung einsetzen?
Antworten zur Frage 4:
FDP: Router mit hoher Kapazität sehen wir kritisch. Wir sind innerhalb von Gebäuden für eine Lan-Verkabelung für längere Distanzen, die dann über schwächere Repeater zu einem WLAN-Netz führen.
SPD: Der Ersatz von WLAN in Schulen durch LAN Kabel ist kein Thema für die Gemeinde, sondern für den Kreis und sollte im Einzelfall entschieden werden. Wenn das im Einzelfall so einfach ist, wie Sie beschreiben, ist die Kabellösung besser.
5. Eine noch fortschrittlichere Technologie ist die LiFi-Technologie, die auf der Basis von Infrarotstrahlung basiert. Diese Technologie ist unbedenklich, wenn bestimmten Parameter eingehalten werden, da wir Menschen an Licht besser angepasst sind.
Nähere Informationen gibt es z. B. auch hier: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2292
Unsere BI bietet Beratung zu Mobilfunkthemen und Möglichkeiten gesundheitsverträglicher Digitalisierung an.
Wären Sie bereit, sich mit diesem Thema beispielsweise als Programmpunkt im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung zu beschäftigen?
Antworten zur Frage 5:
FDP: Alternative Techniken in der GVE zu diskutieren halten wir nicht für sinnvoll, da die Kompetenz nicht gegeben ist. Die FDP ist grundsätzlich technologieoffen. Wir können die neue LiFi-Technologie nicht einschätzen, was Sie schreiben hört sich aber gut an. Eine politische Positionierung zu den Systemfragen werden wir nicht vornehmen, da uns dazu die Kompetenz fehlt.
SPD: An neuen Technologien sind wir immer interessiert. Deshalb ist eine Information
über Lifi in dem dafür zuständigen HuFA sicherlich hilfreich. Bevor diese Technologie breit eingesetzt werden kann, ist natürlich notwendig, dass viele Endgeräte über diese Technologie verfügen.